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2021-03-13 FCK NEWSTICKER #10 + + + Erste Lockerungen stehen vor der Tür + + +

Erste Lockerungen stehen vor der Tür

Liebe Mitglieder, Interessenten, Fans und Gönner des FCK,

die Inzidenzzahlen sinken und die ersten Lockerungen für unseren Sportbetrieb treten in Kürze in Kraft.

Bleibt dieser Abwärtstrend bestehen, so können wir ab Dienstag, den 25.05.2021, gemäß den Corona-Regeln (siehe Link "Gemeinsam zum Sport-aber SICHER!" und auf der FCK-Homepage) den Sportbetrieb in kleinen Schritten wieder aufnehmen.

Nach Rücksprache mit unserem Gesundheits- und auch Ordnungsamt, sind die tagesaktuellen Corona-Tests weiterhin erforderlich und eine Grundvoraussetzung für den Sport- und Trainingsbetrieb.

Eine weitere Veränderung ist die Registrierung vor Ort, welche wir nun in digitaler Version durchführen.

Mit sportlichen, gesunden Grüßen

Robert Heske

1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.

2021-03-13 FCK NEWSTICKER #9 + + + Lockerungen im Lockdown + + +

Lockerungen im Lockdown

Die ersten Lockerungen für den derzeitigen Lockdown wurden von der Landesregierung BW freigegeben.

Auf Grund der aktuellen Lockerungen zur Corona-Pandemie, haben wir nun die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre, ein Training im Freien bzw. auf dem Sportplatz anzubieten. Die Sporthalle bleibt weiterhin gesperrt.

Die Kinder & Jugendliche der betroffenen Gruppen und Mannschaften werden von den Trainern und Übungsleitern über die üblichen Wege kontaktiert und zu den aktuellen Regeln und Vorgaben, wie "Einhaltung der Hygieneregeln" informiert.

Hier die Verordnung im Detail: FCK Corona Verordnung ab 8. März 2021

Fragen und Antworten zu den Corona Verordnungen des Landes BW

Weitere Maßnahmen oder Lockerungen werden von der Vorstandschaft per Email, über die Homepage, als Newsletter oder über das Klufterner Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Mit sportlichen, gesunden Grüßen

Robert Heske

1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.

2020-11-03 FCK NEWSTICKER #8 + + + November Lockdown + + +

November - Lockdown

Für den Zeitraum von 2. - 30. November 2020 hat unsere Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung verabschiedet:

--> CORONA-Verordnung November Lockdown

Der Einfachheitshalber hat die Regierung auch eine Zusammenstellung zu den wichtigsten Regelungen für den Alltag zusammengestellt:

--> CORONA-Maßnahmen

Für die Mitglieder des FC Kluftern 1933 e. V. bedeutet dies im Wesentlichen, dass für den kompletten November kein Spiel-, Sport-, oder Trainingsbetrieb auf und in den Sportanlagen (Sportplatz Kluftern & Brunnisachhalle) gestattet ist.

Weitere Maßnahmen oder Lockerungen werden von der Vorstandschaft per Email, über die Homepage, als Newsletter oder über das Klufterner Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Mit sportlichen, gesunden Grüßen

Robert Heske

1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.

2020-09-16 FCK NEWSTICKER #7 + + + Weitere Lockerungen im Sport- und Trainingsbetrieb + + +

Weitere Lockerungen für Sport- & Trainingsbetrieb

Am 14.09.2020 wurden die bestehenden Corona-Verordnungen gelockert.

Die wesentlichen Vorgaben findest Du in der Klufterner CORONA-VO gültig ab 14.09.2020. In dieser VO ist auch die

Verordnung des Landes Baden Württembergs, welche als Grundlage dient enthalten.

Mit sportlichen, gesunden Grüßen

Robert Heske

1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.

2020-07-08 FCK NEWSTICKER #6 + + + Beachvolleyballplatz am FCK Sportgelände wieder geöffnet + + +

Beachvolleyballplatz am Klufterner Sportgelände geöffnet

Der Klufterner Beachvolleyballplatz steht der Allgemeinheit nun wieder zur Verfügung. Die Freizeitanlage darf unter der Einhaltung der aktuell gültigen Verordnung der Landesregierung wieder genutzt werden.

Folgende Punkte gilt es zu beachten:

▪ Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.

▪ Zutrittsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die, die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus namentlich Geruchs- und Geschmackstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.

▪ Ansammlungs- und Veranstaltungsverbote gemäß den aktuellen Corona-Verordnungen

Mit sportlichen, gesunden Grüßen

Robert Heske

1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.

2020-07-01 FCK NEWSTICKER #5 + + + Erheblicher Lockerungen im Sportbetrieb + + +

Erhebliche Lockerungen für Sport- & Trainingsbetrieb

Ab 1.07.2020 gelten die neuen und völlig überarbeiteten allgemeinen Corona-Verordnungen. Sie setzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige allgemeine Corona-VO und die separaten VO Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport.

Die wesentlichen Vorgaben findest Du in der Klufterner CORONA-VO gültig ab 1.07.2020

Weitere Informationen zu den Verordnungen des Landes Baden Württembergs findest Du hier:

2020-07-01 Corona VO Baden Württemberg ab 1.07.2020

2020-07-01 Corona VO SPORT Baden Württemberg ab 1.07.2020

Mit sportlichen, gesunden Grüßen

Robert Heske

1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.

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