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Lockerungen im Lockdown
Die ersten Lockerungen für den derzeitigen Lockdown wurden von der Landesregierung BW freigegeben.
Auf Grund der aktuellen Lockerungen zur Corona-Pandemie, haben wir nun die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre, ein Training im Freien bzw. auf dem Sportplatz anzubieten. Die Sporthalle bleibt weiterhin gesperrt.
Die Kinder & Jugendliche der betroffenen Gruppen und Mannschaften werden von den Trainern und Übungsleitern über die üblichen Wege kontaktiert und zu den aktuellen Regeln und Vorgaben, wie "Einhaltung der Hygieneregeln" informiert.
Hier die Verordnung im Detail: FCK Corona Verordnung ab 8. März 2021
Fragen und Antworten zu den Corona Verordnungen des Landes BW
Weitere Maßnahmen oder Lockerungen werden von der Vorstandschaft per Email, über die Homepage, als Newsletter oder über das Klufterner Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Mit sportlichen, gesunden Grüßen
Robert Heske
1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.
November - Lockdown
Für den Zeitraum von 2. - 30. November 2020 hat unsere Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung verabschiedet:
--> CORONA-Verordnung November Lockdown
Der Einfachheitshalber hat die Regierung auch eine Zusammenstellung zu den wichtigsten Regelungen für den Alltag zusammengestellt:
--> CORONA-Maßnahmen
Für die Mitglieder des FC Kluftern 1933 e. V. bedeutet dies im Wesentlichen, dass für den kompletten November kein Spiel-, Sport-, oder Trainingsbetrieb auf und in den Sportanlagen (Sportplatz Kluftern & Brunnisachhalle) gestattet ist.
Weitere Maßnahmen oder Lockerungen werden von der Vorstandschaft per Email, über die Homepage, als Newsletter oder über das Klufterner Mitteilungsblatt bekannt gegeben.
Mit sportlichen, gesunden Grüßen
Robert Heske
1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.
Weitere Lockerungen für Sport- & Trainingsbetrieb
Am 14.09.2020 wurden die bestehenden Corona-Verordnungen gelockert.
Die wesentlichen Vorgaben findest Du in der Klufterner CORONA-VO gültig ab 14.09.2020. In dieser VO ist auch die
Verordnung des Landes Baden Württembergs, welche als Grundlage dient enthalten.
Mit sportlichen, gesunden Grüßen
Robert Heske
1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.
Beachvolleyballplatz am Klufterner Sportgelände geöffnet
Der Klufterner Beachvolleyballplatz steht der Allgemeinheit nun wieder zur Verfügung. Die Freizeitanlage darf unter der Einhaltung der aktuell gültigen Verordnung der Landesregierung wieder genutzt werden.
Folgende Punkte gilt es zu beachten:
▪ Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden.
▪ Zutrittsverbot für Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die, die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus namentlich Geruchs- und Geschmackstörung, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen.
▪ Ansammlungs- und Veranstaltungsverbote gemäß den aktuellen Corona-Verordnungen
Mit sportlichen, gesunden Grüßen
Robert Heske
1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.
Erhebliche Lockerungen für Sport- & Trainingsbetrieb
Ab 1.07.2020 gelten die neuen und völlig überarbeiteten allgemeinen Corona-Verordnungen. Sie setzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige allgemeine Corona-VO und die separaten VO Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport.
Die wesentlichen Vorgaben findest Du in der Klufterner CORONA-VO gültig ab 1.07.2020
Weitere Informationen zu den Verordnungen des Landes Baden Württembergs findest Du hier:
2020-07-01 Corona VO Baden Württemberg ab 1.07.2020
2020-07-01 Corona VO SPORT Baden Württemberg ab 1.07.2020
Mit sportlichen, gesunden Grüßen
Robert Heske
1. Vorstand FC Kluftern 1933 e. V.